Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam Dienstleistungen) – kostenpflichtig oder gratis – welche die Lenzerheide Bergbahnen AG (LBB) erbringt. Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter LBB-Dienstleistungen für diese jeweilige Dienstleistung geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistungen der LBB wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der LBB bezogen werden.

 

  1. Vertrag

Der Vertrag mit der LBB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.

 

  1. Ausweispflicht

Der Kunde hat sich auf Verlangen der Kassen-/Bahnmitarbeitenden auszuweisen.

 

  1. Altersklassen und Kategorien

Winter        Kleinkinder       bis und mit 6 Jahre

                  Kinder              ab 6. Geburtstag bis und mit 12 Jahre

                  Jugendliche      ab 13. Geburtstag bis und mit 17 Jahre

                  Studenten                    Keine Altersbeschränkungen. Eine Ermässigung wird nur gegen Vorweisung eines gültigen Studenten-, Auszubildenden- oder Schülerausweises mit Foto ausgegeben. Kein Rabatt auf Einzelfahrten sowie Jahres- und Saisonabonnemente.

                  Erwachsene      ab 18. Geburtstag

                  Seniorinnen      ab 64. Geburtstag

                  Senioren          ab 65. Geburtstag

 

Sommer      Kleinkinder       bis und mit 6 Jahre

                  Kinder              6. Geburtstag bis und mit 15 Jahre

                  Erwachsene      ab 16. Geburtstag

            Im Sommer gibt es infolge Halbtax-Abo-Akzeptanz keine Ermässigungen für Senioren, Studenten und Jugendliche.

 

Familien      Als Familie gilt mindestens ein Elternteil mit mindestens einem Kind/Jugendlichen bis 17 Jahre.

 

Gruppen     Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 20 Abonnemente (egal, welcher Personengruppe) desselben Geltungsbereiches, für die gleiche Dauer und ab demselben Gültigkeitstag gelöst werden. Als Gruppe wird ein Verein oder ein Club anerkannt. Die Ausgabe der Abonnemente erfolgt nur an den/die Gruppenleiter/in gegen Vorweisung eines Ausweises, Unterschrift und Adressangabe.

 


 

  1. Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Bergbahn-Tarifprospekt bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind.

 

  1. Gültigkeit der Pistenpässe

Die Pistenpässe und Abonnemente sind nur tagsüber und während der publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Morgenveranstaltungen und Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten gelten andere Be-stimmungen. Die TopCard ist für 1, 2 oder 3 Jahr(e) gültig, das Jahresabo ist jeweils für 1 Jahr (Sommer- und Wintersaison) gültig. Die Punktekarte ist während 2 Wintersaison’s gültig. Alle anderen Tickets sind nur während einer Saison gültig.

 

  1. Transport

Mit dem Verkauf eines Bergbahntickets verpflichtet sich die Lenzerheide Bergbahnen AG zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers oder seines Materials gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander- und Schlittelwege.

Sportgeräte werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Airboard‘s werden auf unseren Anlagen nicht transportiert und sind auf unseren Pisten- und Schlittelwegen nicht zugelassen. Zurzeit werden Mountainbikes auf den Sesselbahnen Tgantieni, Scalottas und Alp Stätz sowie der Gondel- bzw. Pendelbahn Rothorn 1 und 2 transportiert. Der Gleitschirmtransport ist momentan auf den Sesselbahnen Tgantieni und Scalottas sowie der Gondel- bzw. Pendelbahn Rothorn 1 und 2 möglich.

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Preise

      Die Preise für die Bergbahntickets werden im Bergbahn-Tarifprospekt (genaue Bezeichnung mit Jahreszahl) und im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich, wenn bei der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, pro Person und im Allgemeinen inkl. Mehrwertsteuer. Alle Bergbahntickets sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: Punktekarte). Sämtliche Mehrtageskarten sind linear und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind die Tageswahlabo’s (z.B. 5 in 7 Tagen, 10 in der Saison, 15 in der Saison), bei welchen der Gast innerhalb einer bestimmten Zeitperiode selber über die Nutzung entscheidet. Die wählbaren Tage müssen innerhalb der definierten Zeitperiode eingelöst werden. Ungebrauchte Tage werden nicht rückvergütet oder auf die nächste Saison übertragen.

      Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Bergbahn-Tarifprospekt und im Internet auf www.lenzerheide.com.

      Zusätzlich zu den Ticketpreisen erhebt die LBB eine einmalige Gebühr von CHF 5.00 (pro Datenträger, sog. KeyCard) für die den Ticketkäufern abgegebenen elektronischen Datenträger. Diese gehen in das Eigentum des Käufers über. Die Datenträger können wiederholt, mit mehreren Angeboten gleichzeitig und zum Teil auch in anderen Schneesportgebieten benutzt werden.

 

  1. Zahlungen

      Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Bergbahnticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von der LBB schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt worden ist. Für andere Dienstleistungen und Produkte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Die LBB ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben.

      Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist die LBB berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Wir behalten uns vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse ist eine Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer (CVC) als Garantie anzugeben oder 100% Vorauszahlung zu leisten. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der LBB.

 

  1. Stornierungen

Wird ein Anlass seitens des Kunden storniert, fallen nachfolgende Gebühren an:

  • Bei Stornierungen von Anlässen und Reservationen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 verrechnet.
  • Bis 4 Wochen vor der Durchführung werden 20% des Offert-Betrages in Rechnung gestellt.
  • Bis 2 Wochen vor der Durchführung werden 50% des Offert-Betrages in Rechnung gestellt.
  • Erfolgt die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Durchführung, wird der volle Betrag verrechnet.

 

  1. Preis- und Leistungsänderungen

Die Lenzerheide Bergbahnen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.

 

  1. Währungen

Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Schweizer Franken und Euro. Die Euro-Umrech-nung erfolgt nach aktuellem Tageskurs. Die Beispiele in Prospekten entsprechen dem Kurs zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.

 

 

  1. Tickets

 

3.1 Ticket-Rückvergütungen

Pistenpässe ab 2 Tagen sowie Saison- & Jahresabonnemente werden bei Krankheit/Unfall gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses eines Arztes der Region ab dem Folgetag der letzten Benützung anteilsmässig zurückerstattet. Der Rückerstattungsanspruch für Saison- und Jahresabonnemente erlischt am 31. Januar (SnowPass) oder 28. Februar (alle anderen Karten) der laufenden Saison. Der Rückerstattungsanspruch für Pistenpässe ab 2 Tagen läuft am Ende der aktuellen Saison ab. Nach Ende der Wintersaison können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Falls die Pistenpässe oder Abonnemente nach der Hinterlegung nochmals benutzt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung ebenfalls.

 

SnowPass Graubünden

  • Rückgabe bis spätestens 15. Dezember                         80% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 10. Januar                              50% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Januar                              25% des Kaufpreises

 

Wintersaison- und Jahresabonnemente (z.B. Einheimisch-Abo)

  • Rückgabe bis spätestens 31. Dezember                         60% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Januar                              40% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens Ende Februar                          20% des Kaufpreises

 


 

Für die Rückerstattung der TopCard erlischt der Rückerstattungsanspruch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Der Zeitpunkt ist wie folgt geregelt:

 

Jahresabonnement TopCard für 1 Jahr

  • Rückgabe bis spätestens 31. Oktober                            90% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Dezember                         60% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Januar                              40% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens Ende Februar                          20% des Kaufpreises
  • Spätere Rückgabe                                                          0% des Kaufpreises

 

Jahresabonnement TopCard für 2 Jahre

  • Rückgabe bis spätestens 31. Oktober des 1. Jahres        90% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Dezember des 1. Jahres     70% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Januar des 1. Jahres          65% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens Ende Februar des 1. Jahres      55% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 30. April des 1. Jahres             45% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Oktober des 2. Jahres        35% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Dezember des 2. Jahres     20% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Januar des 2. Jahres          10% des Kaufpreises
  • Spätere Rückgabe                                                          0% des Kaufpreises

 

Jahresabonnement TopCard für 3 Jahre

  • Rückgabe bis spätestens 31. Oktober des 1. Jahres        90% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Dezember des 1. Jahres     80% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Januar des 1. Jahres          70% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens Ende Februar des 1. Jahres      65% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 30. April des 1. Jahres             60% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Oktober des 2. Jahres        55% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Dezember des 2. Jahres     45% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Januar des 2. Jahres          35% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens Ende Februar des 2. Jahres      30% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 30. April des 2. Jahres             25% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Oktober des 3. Jahres        20% des Kaufpreises
  • Rückgabe bis spätestens 31. Dezember des 3. Jahres     10% des Kaufpreises
  • Spätere Rückgabe                                                          0% des Kaufpreises

 

      Bei Bezug der Rückerstattung erlischt das Abo automatisch. Ein Unterbruch infolge Unfall/Krankheit ist nicht möglich. Von dieser Rückerstattungsregelung ausgenommen ist die Familien-TopCard. Bei dieser gilt eine spezielle Regelung. Sämtliche Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich in Form von Gutscheinen in Schweizer Franken.

 

Tickets bzw. Datenträger, die nicht durch den Kunden verursachte Defekte aufweisen und nicht funktionieren, werden gegen Rückgabe kostenlos ersetzt. Tickets, die durch äussere Einflüsse zerstört worden sind, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 ersetzt. Der Datenträger ist nochmals zu kaufen (CHF 5.00).

 

  1. Ticketverlust

Werden verlorene Mehrtageskarten (ab 2 Tagen) nicht mehr gefunden, werden sie gegen Vorweisung der Kaufquittung (Sperrnummernbeleg) ersetzt. In einem solchen Fall wird eine Sperrgebühr von
CHF 20.00 und die Gebühr von CHF 5.00 für den neuen Datenträger erhoben.

 


 

  1. Ticketmissbrauch

Die Bahnmitarbeitenden sind jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung der Bahnmitarbeitenden hin, hat sich der Ticketinhaber mittels gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.

Wird ein Ticketmissbrauch, wie Verwendung von Tickets von/für Drittpersonen oder Fälschung/Weiter-gabe von Ausweisen festgestellt, hat dies den sofortigen Entzug des Fahrausweises zur Folge. Gleich-zeitig werden folgende Umtriebsgebühren erhoben:

bis und mit 4-Tagesskipass                                   CHF 250.00

ab 5-Tagesskipass inkl. Saison- und Jahreskarten  CHF 500.00

Zusätzlich ist der Fahrpreis nachzuzahlen. Im Wiederholungsfall wird der Fahrausweis eingezogen, die Daten werden gelöscht und es wird Strafanzeige erstattet.

 

  1. Fehlverhalten Ticketkäufer

Verstösst der Ticketkäufer gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Anordnungen der Bahnmitarbeitenden, Sperrungen von Skiabfahrten oder Wanderwegen, Vorschriften betreffend Wald- und Wildschutzzonen sowie FIS-Regeln oder verhält er sich rücksichtslos, kann die LBB ihn von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten ausschliessen und das Ticket - vorbehältlich einer abweichenden Regelung in diesen AGB - entschädigungslos entziehen und den Transport verweigern. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.

Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs die Sicherheit und Ordnung im Skigebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Für die Rückerstattung des Ticketpreises gilt Ziff. 3.1 sinngemäss.

Wer Anlagen und Einrichtungen der LBB beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten vollumgänglich zu übernehmen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigungen bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.

 

 

  1. Mietgegenstände

Die Miete von Sport- und anderen Gerätschaften wird mittels individualisierten Mietverträgen und den darin enthaltenen Bestimmungen geregelt. Die AGB sind dabei immer integrierender Bestandteil solcher mit der LBB abgeschlossenen Mietverträge. Zurzeit bietet die LBB die Vermietung von Schlitten an.

 

 

  1. Kundenanlässe

Die LBB bietet tagsüber und abends auch Gruppen- resp. Kundenanlässe an. Als Grundlage der Rechtsbeziehung dient die Reservations-/Auftragsbestätigung. Reservationen werden schriftlich bestätigt. Ohne Gegenbericht des Kunden innerhalb der auf der Offerte vereinbarten Zeitspanne ist die Offerte hinfällig.

Bis spätestens 72 Stunden vor der Veranstaltung ist die Personenanzahl definitiv zu bestätigen. Weicht die Personenanzahl nach unten ab, werden alle angemeldeten Personen verrechnet, weicht die effektive Personenzahl nach oben ab, so wird die definitive Anzahl Personen verrechnet. Bei einer Mehranzahl von über 10% der angemeldeten Personen sind Warenmenge und Zeitablauf nicht mehr gewährleistet.

Sämtliche Speisen und Getränke werden von der LBB bzw. deren Pächter bezogen. Es ist nicht möglich, in den Räumlichkeiten (indoor und outdoor) der LBB mitgebrachte Waren oder solche anderer Anbieter auszugeben.

Hat die LBB begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet, ist sie berechtigt, die Reservationsvereinbarungen jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

Sollte ein Kundenanlass aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Sturm, Lawinengefahr) nicht durchgeführt werden können, ist die LBB um eine Alternative besorgt.

Bei Stornierungen gelten die Angaben gemäss Artikel 2.3.

 


 

  1. Störungen in der Leistungserbringung

Kann die LBB ihre Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermag, vorübergehend oder gar nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Bergbahntickets daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der LBB. Das gilt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge Zufalls und höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlicher Anordnungen;
  • Überlastung der Transportanlagen;
  • Betriebsstörungen, z.B. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen.

 

 

  1. Unfall im Schneesportgebiet

Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall bei Benützung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der LBB, kann er den Rettungsdienst der LBB in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der LBB wird mit bis zu CHF 300.00 verrechnet. Für den Krankenwagen-Transport werden derzeit zusätzlich
CHF 140.00 in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z.B. REGA, Arztbesuche) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

 

 

  1. Beanstandungen, Haftung

Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringung durch die LBB betreffen, sind unverzüglich an die LBB bzw. an ihre Mitarbeitenden zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der LBB verloren.

Die LBB haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihre Mitarbeitenden verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

Eine Haftung der LBB für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge

  • Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten;
  • Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes;
  • Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren;
  • fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf Anlagen und Skipisten;
  • Ausübung von Risiko-Sportarten wie Freeriding, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.;
  • ungenügender Pistenpräparierung.

 

Im Übrigen stützt sich die Haftung der LBB im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten, ausser es könnte der LBB eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen.

Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die LBB im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze.

Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

 

 

  1. Versicherung

Die LBB empfiehlt, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.

 


 

  1. Kundendaten

Die LBB verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten.

Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.

Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die Lenzerheide Bergbahnen AG in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die LBB gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiter zu geben.

 

 

  1. Schlussbestimmungen

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vaz/Obervaz.

 

 

 

 

Lenzerheide, 31. März 2011

 

 




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