Wettkampfreglement Graubünden Marathon
Dieses Wettkampfreglement gilt für den Graubünden Marathon, den 20 Miles, den Rothorn Run und den Halbmarathon.
1. Dieses Wettkampfreglement ist integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen gilt das Wettkampfreglement und die anmeldende Person verpflichtet sich, dies den weiteren Teilnehmern mitzuteilen.
Wettkampf
2. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das vorgeschriebene Mindestsalter von 16 Jahren erreicht hat.
3. Zielschluss ist 18.00 Uhr für den Graubünden Marathon und den Rothorn Run bzw. 14.15 Uhr für den Halbmarathon und den 20 Miles. Teilnehmer, die das Ziel erst danach erreichen, werden nicht klassiert.
4. Marathonlaufende, die zu bestimmten Zeiten den Streckenposten in Lenzerheide bzw. Scharmoin nicht passiert haben, werden aus dem Rennen genommen:
Lenzerheide: 14.00 Uhr
Scharmoin: 15.30 Uhr
5. Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Der Chip ist direkt an der Startnummer befestigt und wird im Ziel entfernt. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden. Die Startnummern sind ungefaltet, gut sichtbar auf der Brust zu tragen. Nicht zurückgegebene Chips werden mit CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
6. An unseren Veranstaltungen wird Fairness gross geschrieben. Wer sich unsportlich verhält (Abkürzungen, Missachtung der offiziellen Anweisungen, unerlaubte Hilfsmittel, Doping) wird disqualifiziert. Die Anordnungen der Streckenposten sind strikte zu befolgen. Private Begleitungen von Läufern oder dergleichen sind nicht gestattet. Der Einsatz von Walkingstöcken ist am Graubünden Marathon nicht erlaubt. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig.
Anmeldung
7. Die Anmeldung erfolgt per Internet oder mittels Einzahlungsschein. Vormeldungen per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich. Nachmeldungen können direkt in den Rennbüros getätigt werden.
8. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.
9. Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dieses vor Anmeldeschluss erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.
10. Startet ein Teilnehmer krankheitsbedingt nicht, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Bei Vorweisung eines Arztzeugnisses wird ein persönlicher und nicht übertragbarer Freistart für den Graubünden Marathon im Nachfolgejahr ausgestellt. Doppelt getätigte Anmeldungen werden nicht zurückerstattet, berechtigen aber zu einem Freistart am Graubünden Marathon im Nachfolgejahr. Es besteht die Möglichkeit die Startnummer auf eine andere Person zu übertragen. Ein Wechsel der Distanz ist dabei gegen Aufpreis möglich. Mutationen sind bis 1 Woche vor dem Event per E-Mail an sport@lenzerheide.com zu richten.
11. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.
Gesundheit
12. Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung am Graubünden Marathon teil. Nur gut trainierte Läufer können dieser alpinen Herausforderung genügen. (Ziel 2865 m.ü.M) Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (Angina, Grippe usw.) oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen.
Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen und dergleichen sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Die Rennärzte und Sanitäter können Teilnehmer, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden, jederzeit aus dem Rennen nehmen.
Haftung
13. Der Organisator und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken des Teilnehmers aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund an den Start zu gehen. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
14. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
15. Der Organisator übernimmt keine Haftung für in Garderoben und Rennbüros deponierte Gegenstände sowie unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
Datenschutzerklärung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten bei der Durchführung unserer Laufveranstaltung.
16. Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung benötigen wir gewisse persönliche Daten. Sie haben die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall sind wir berechtigt davon auszugehen, dass Sie die Daten dieser Person an uns weitergeben dürfen. Die Angabe Ihrer Handy-Nummer oder Ihrer E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event ist freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse zwingend, da diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigt wird.
17. Für die Durchführung der Laufveranstaltung sowie für die elektronische Speicherung und Verwaltung Ihrer Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen. Diese Unternehmen bearbeiten Ihre persönlichen Daten in unserem Auftrag. Bei einer Online-Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Daten über ein eigenes elektronisches Benutzerkonto unter www.datasport.ch jederzeit selbst zu ändern.
18. Mit der Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und die Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, in eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.
19. Ohne schriftliche Mitteilung an den Veranstalter bis eine Woche vor dem Event dürfen Ihr Name, Ihre Post- und Ihre E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Fotoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden.
Organisation
20.Veranstalter des Graubünden Marathon ist der Verein IG Laufveranstaltungen Lenzerheide.
21. Gerichtsstand ist Chur.
22. Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten

